18:23:04 Montag, 29 April 2024

Obwohl Gran Canaria zu Spanien gehört, hat die Insel ihre eigene Regierung und einen besonderen Status innerhalb der EG. König Juan Carlos I. und Königin Sofia vertreten die spanische Monarchie, ihr Sohn Prinz Felipe ist der Thronfolger.

Noch bevor die Kanarischen Inseln im Jahr 1821 zu einer Provinz Spaniens erklärt wurden, gab es zwischen den beiden Hauptinseln (Teneriffa und Gran Canaria) lange einen intensiven Konkurrenzkampf um die Vorrangstellung.

In der neuen spanischen Verfassung von 1978 wurde den Kanarischen Inseln der Status einer autonomen Region erteilt. Konkret heißt dies, dass die Inselgruppe nicht vollkommen unabhängig von Spanien ist, aber dass die regionale Regierung große Freiheiten hat, wenn es um interne Inselangelegenheiten geht.

Im Jahr 1982 wurde der Traum von Autonomie für die Kanarischen Inseln Wirklichkeit. Santa Cruz de Tenerife (für die westlichen Inseln) und Las Palmas (für die östlichen Inseln) regieren gemeinsam. Das Parlament und sein Präsident werden von den Einwohnern der Kanarischen Inseln gewählt und von Madrid ernannt. Das Parlament versammelt sich mit seinen 60 Abgeordneten stets in Santa Cruz de Tenerife.

Gran Canaria hat als drittgrößte Insel 15 Mitglieder im Kanarischen Parlament, ein Organ, dass neben seiner legislativen Rolle auch Inselbudgets festlegt und Vertreter bestimmt, die den jeweiligen Zuständigen auf dem Festland Angelegenheiten darlegen, die mit den Kanaren in Verbindung stehen.

Jede der Kanarischen Inseln hat ein cabildo insular (Rathaus), das es der jeweiligen Insel ermöglicht, sich bis zu einem gewissen Maße selbst zu regieren und die örtlichen Dienstleistungen selbst zu kontrollieren. Die Inseln sind weiterhin in 77 municipios (Gemeinden) unterteilt, von denen sich 21 auf Gran Canaria befinden. An der Spitze jeder dieser kanarischen municipios steht ein alcalde (Bürgermeister).