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Regierung

Obwohl Gran Canaria zu Spanien gehört, besitzt die Insel eine eigene Regierung und einen Sonderstatus innerhalb der EWG. König Carlos und Königin Sofia repräsentieren das spanische Königshaus, und deren Sohn Prinz Felipe ist der Thronerbe.

Schon lange bevor die Kanarischen Inseln in 1821 gemeinsam zur spanischen Provinz erklärt wurden, lieferten sich die beiden Hauptinseln Teneriffa und Gran Canaria einen heftigen Konkurrenzkampf um die Vorrangstellung.

In der neuen Verfassung von 1978 legte Spanien den Status einer Autonomen Region für die Kanarischen Inseln fest, was in der Praxis bedeutet, dass die Inselgruppe zwar nicht komplett unabhängig von Spanien ist, aber dass die Inselregierung (Cabildo Insular), ein großes Maß von Entscheidungsfreiheit in Bezug auf interne Inselangelegenheiten genießt.

Im Jahre 1982 erfüllte sich schließlich der Wunsch der Kanarischen Inseln auf Autonomie. Die Regierung teilen sich seitdem Santa Cruz de Tenerife (für die westlichen Inseln) und Las Palmas (für die östlichen Inseln). Las Palmas besitzt die Hälfte aller Abteilungen der Regionalregierung; das Parlament sowie dessen Gouverneur wird von Madrid ernannt. Das Parlament mit 60 Abgeordneten tagt immer in Santa Cruz de Tenerife.

Gran Canaria als drittgrößte der Inseln hat 15 Mitglieder im kanarischen Parlament, ein Regierungsorgan, das außer seiner gesetzgebenden Rolle, auch das Haushaltsbudget der Inseln festlegt und die Repräsentanten, die die Inselangelegenheiten auf dem Festland vertreten, ernennt.



Wappen der Regierung von Gran Canaria
Wappen der Regierung von Gran Canaria
• ANMERKUNG •

Oberstes Selbstverwaltungsgremium jeder Insel ist der Inselrat (Cabildo Insular). Danach sind die Inseln in Gemeindebezirke (Municipios) unterteilt, an deren Spitze ein Bürgermeister (Alcalde) mit Sitz im Rathaus (Ayuntamiento) steht. Gran Canaria besitzt 21 Gemeindebezirke.

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